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VPV Basisrente

Die VPV Basisrente – Steuervorteile und garantierte lebenslange Rente

VPV Lebensversicherung

Die VPV Basisrente, oft auch als “Rürup-Rente” bezeichnet, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um insbesondere Selbstständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Beiträge zur Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden, und im Gegenzug sind die späteren Rentenzahlungen zu versteuern.

Für wen ist die VPV Basisrente geeignet?

Die Basisrente eignet sich vor allem für Personen, die von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, insbesondere Selbstständige und Freiberufler. Da diese Gruppen in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, bietet die Basisrente eine attraktive Alternative zur Aufstockung ihrer Altersvorsorge.

Ist die Basisrente sinnvoll?

Ob die Basisrente für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen finanziellen und steuerlichen Verhältnissen ab. Aufgrund der steuerlichen Vorteile kann sie für Personen mit einem höheren Einkommen besonders attraktiv sein. Es empfiehlt sich jedoch, sich vor Abschluss umfassend beraten zu lassen, um alle Faktoren zu berücksichtigen.

Was ist der Höchstbeitrag für die Basisrente?

Der Höchstbeitrag bezeichnet den maximalen Jahresbetrag, den Sie steuerlich absetzen können, wenn Sie in eine Basisrente investieren. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.

Was sind Vorteile und Nachteile der VPV Basisrente?

Vorteile:
– Steuerliche Förderung der eingezahlten Beiträge.
– Die Auszahlungsphase wird erst im Rentenalter besteuert, und zwar dann, wenn in der Regel ein niedrigerer Steuersatz anfällt.
– Die Rente ist insolvenzsicher und kann nicht gepfändet werden.

Nachteile:
– Die Beiträge sind einmal eingezahlt und können nicht mehr entnommen werden.
– Die Rentenleistungen müssen im Alter versteuert werden.
– Im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten kann die Flexibilität eingeschränkt sein.

Wie wird die Basisrente versteuert?

Während der Einzahlungsphase können die Beiträge zur Basisrente steuerlich abgesetzt werden. Im Rentenalter müssen die Rentenzahlungen versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil steigt dabei jährlich, bis im Jahr 2040 100% der Rentenzahlungen zu versteuern sind.

Ist die Basisrente vererbbar?

Ja, die Basisrente ist unter bestimmten Bedingungen vererbbar. Allerdings kann sie nur an den Ehepartner oder Lebenspartner bzw. an Kinder, für die noch ein Anspruch auf Waisenrente besteht, vererbt werden.

Wie wird die Basisrente ausgezahlt?

Die Basisrente wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist, anders als bei anderen privaten Rentenversicherungen, nicht möglich.

Fallen Krankenkassenbeiträge auf die VPV Basisrente an?

Ja, in der Auszahlungsphase können auf die Rentenleistungen der Basisrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte anfallen.

Kann die Basisrente gepfändet werden?

Nein, die Basisrente ist in der Ansparphase vor Pfändungen geschützt. Auch in der Auszahlungsphase ist sie, bis zu einer gewissen Höhe, unpfändbar.

Sind Zuzahlungen bei der Basisrente möglich?

Ja, es sind sowohl regelmäßige Beiträge als auch Zuzahlungen, z.B. in Form von Einmalbeträgen, möglich. Dies bietet Flexibilität, insbesondere wenn in manchen Jahren ein höheres Einkommen erzielt wird.

Aktualisiert am 3. Mai 2024