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VHV Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der VHV Versicherung

VHV Versicherungen

Die VHV Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die finanzielle Sicherheit bietet, wenn eine Person durch einen Unfall dauerhaft geschädigt wird oder sogar verstirbt. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, die Krankheiten abdeckt, konzentriert sich die Unfallversicherung ausschließlich auf Unfälle. Sie dient als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung und privaten Krankenversicherung, indem sie speziell Unfallfolgen absichert. Eine Unfallversicherung ist daher wichtig, um finanzielle Belastungen infolge eines Unfalls abzufedern und bietet insbesondere bei dauerhaften Invaliditäten oder Todesfällen eine wertvolle finanzielle Absicherung.

Leistungen der Unfallversicherung der VHV Versicherung

Die VHV Versicherung bietet eine umfassende Unfallversicherung mit einer Vielzahl von Leistungen an. Dazu gehören:

1. Invaliditätsleistung: Im Falle einer dauerhaften Invalidität infolge eines Unfalls zahlt die VHV Versicherung eine Invaliditätsleistung aus. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität gemäß der vereinbarten Gliedertaxe.

2. Todesfallleistung: Bei einem tödlichen Unfall erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Todesfallsumme als finanzielle Unterstützung.

3. Unfallrente: Die VHV Versicherung bietet die Möglichkeit, eine regelmäßige Unfallrente zu vereinbaren. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig wird.

4. Bergungskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Bergung, Rettung und Transport nach einem Unfall, um eine schnelle und angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung der VHV Versicherung

Die Unfallversicherung der VHV Versicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz für verschiedene Risiken, die infolge eines Unfalls auftreten können. Zu den versicherten Ereignissen gehören unter anderem:

  • Unfälle im privaten Umfeld: Hierzu zählen Unfälle im Haushalt, bei der Gartenarbeit, bei sportlichen Aktivitäten oder anderen Freizeitbeschäftigungen.
  • Unfälle im Straßenverkehr: Als Fahrer, Mitfahrer, Radfahrer oder Fußgänger sind Sie durch die Unfallversicherung geschützt, falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind.
  • Arbeitsunfälle: Falls Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz durch eine Berufsgenossenschaft haben, greift die Unfallversicherung der VHV Versicherung bei Unfällen während beruflicher Tätigkeiten.
  • Unfälle durch Naturereignisse: Stürze oder Verletzungen durch umstürzende Bäume bei Unwettern oder andere unfallbedingte Ereignisse im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sind ebenfalls versichert.

Bei der Unfallversicherung der VHV Versicherung gibt es auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind in der Regel:

  • Vorsätzliche Schäden: Wenn der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch: Unfälle, die auf den Konsum von Alkohol oder Drogen zurückzuführen sind, sind nicht versichert.
  • Selbstverletzung: Wenn der Versicherte absichtlich sich selbst verletzt, greift die Versicherung nicht.
  • Kriegshandlungen: Schäden, die infolge von Kriegshandlungen entstehen, sind nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Aktualisiert am 3. Mai 2024