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Versicherungskammer Bayern Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern Versicherung

Versicherungskammer Bayern

Die Versicherungskammer Bayern Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die dem Versicherungsnehmer einen finanziellen Ausgleich bietet, falls dieser aufgrund eines Unfalls dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt wird. Sie tritt insbesondere in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer infolge des Unfalls eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleidet, die über den Unfalltag hinaus besteht.

Die Notwendigkeit einer Unfallversicherung ergibt sich aus der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für Unfälle auftritt, die während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit passieren. Die Unfallversicherung hingegen bietet einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt – also auch in der Freizeit und im Urlaub.

Leistungen der Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern Versicherung

Die Versicherungskammer Bayern bietet mit ihrer Unfallversicherung einen umfangreichen Schutz. Diese beinhaltet unter anderem:

  • Eine Einmalzahlung bei Invalidität: Diese wird bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall gezahlt. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unfallrente: Bei einer Invalidität von mehr als 50% wird eine monatliche Rente gezahlt.
  • Todesfallleistung: Sollte der Versicherte infolge eines Unfalls versterben, wird die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Kosten für kosmetische Operationen: Diese werden bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag übernommen, wenn sie aufgrund des Unfalls notwendig sind.
  • Bergungskosten: Kosten, die bei der Suche, der Rettung oder der Bergung des Versicherten anfallen, werden bis zu einer bestimmten Summe übernommen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht versichert?

In der Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern sind alle Unfälle versichert, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Das umfasst Unfälle im Haushalt, in der Freizeit, im Sport, im Straßenverkehr sowie bei der Arbeit.

Nicht versichert sind hingegen:

  • Krankheiten und Beschwerden, die nicht durch einen Unfall entstanden sind. Auch die Verschlimmerung von Vorerkrankungen durch einen Unfall fällt nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Bewusst selbst herbeigeführte Unfälle (Selbstverletzung, Suizidversuch).
  • Unfälle, die durch Krieg, Unruhen, Kernenergie oder andere höhere Gewalt verursacht wurden.

Aktualisiert am 3. Mai 2024