Anbieter von Basisrenten

Versicherungskammer Bayern Basisrente

Die Versicherungskammer Bayern Basisrente – Steuervorteile und garantierte lebenslange Rente

Versicherungskammer Bayern

Der Aufbau einer soliden Altersvorsorge ist für viele Menschen ein zentrales Thema. Die Versicherungskammer Bayern Basisrente, auch als “Rürup-Rente” bekannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach ihrem Begründer, dem Ökonomen Bert Rürup, benannt und dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Für wen ist die Versicherungskammer Bayern Basisrente geeignet?

Die Basisrente richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch für Angestellte kann sie als ergänzende Vorsorgemaßnahme interessant sein, insbesondere wenn sie steuerliche Vorteile nutzen möchten.

Ist die Basisrente sinnvoll?

Für Personen, die von den steuerlichen Vorteilen profitieren können und eine zusätzliche Altersvorsorge wünschen, ist die Basisrente durchaus sinnvoll. Sie bietet eine lebenslange Rentenzahlung und ermöglicht es, im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Was ist der Höchstbeitrag für die Basisrente?

Der Höchstbeitrag bezeichnet den maximalen Jahresbetrag, den Sie steuerlich absetzen können, wenn Sie in eine Basisrente investieren. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.

Was sind Vorteile und Nachteile der Basisrente?

Vorteile:
– Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Einzahlungsphase.
– Lebenslange Rentenzahlung.
– Schutz vor Pfändungen.

Nachteile:
– Keine Kapitalauszahlung möglich.
– Rentenbeiträge werden in der Auszahlungsphase versteuert.
– Flexibilität bei Beitragshöhe und -dauer ist eingeschränkt.

Wie wird die Basisrente versteuert?

Während der Einzahlungsphase können Sie die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen. In der Auszahlungsphase müssen Sie die Rentenzahlungen versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich an und hängt vom Rentenbeginnjahr ab.

Ist die Versicherungskammer Bayern Basisrente vererbbar?

Ja, die Basisrente kann vererbt werden, jedoch mit Einschränkungen. Im Todesfall können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Rente weiterhin beziehen. Eine Übertragung an Kinder oder andere Erben ist in der Regel nicht möglich.

Wie wird die Basisrente ausgezahlt?

Die Basisrente wird monatlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung, wie sie bei anderen Rentenformen möglich ist, gibt es bei der Basisrente nicht.

Fallen Krankenkassenbeiträge auf die Basisrente an?

Ja, in der Auszahlungsphase müssen Rentner Krankenkassenbeiträge auf die Basisrente entrichten. Der Beitragssatz hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Kann die Basisrente gepfändet werden?

Ein großer Vorteil der Basisrente ist ihr Pfändungsschutz. Das angesparte Kapital und die Rentenzahlungen sind im Regelfall vor Pfändungen geschützt.

Sind Zuzahlungen bei der Versicherungskammer Bayern Basisrente möglich?

Ja, Sie können Zuzahlungen in Ihre Basisrente leisten, um Ihre spätere Rentenhöhe zu erhöhen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn Sie in manchen Jahren höhere Einkommen erzielen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024