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Universa Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Universa Versicherung

Universa Versicherung

Die Universa Unfallversicherung ist ein Versicherungsschutz, der finanzielle Unterstützung bietet, wenn eine Person durch einen Unfall dauerhaft geschädigt wird oder sogar verstirbt. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung und die private Krankenversicherung, indem sie speziell Unfälle abdeckt. Eine Unfallversicherung wird benötigt, um finanzielle Belastungen infolge eines Unfalls abzumildern und bietet insbesondere bei dauerhaften Invaliditäten oder Todesfällen eine wertvolle finanzielle Absicherung.

Leistungen der Unfallversicherung der Universa Versicherung

Die Unfallversicherung der Universa Versicherung bietet verschiedene Leistungen an, die individuell anpassbar sind. Zu den Leistungen gehören:

1. Invaliditätsleistung: Im Falle einer dauerhaften Invalidität infolge eines Unfalls zahlt die Universa Versicherung eine Invaliditätsleistung aus. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität gemäß der vereinbarten Gliedertaxe.

2. Todesfallleistung: Bei einem tödlichen Unfall erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Todesfallsumme als finanzielle Unterstützung.

3. Unfallrente: Die Universa Versicherung bietet die Möglichkeit, eine regelmäßige Unfallrente zu vereinbaren. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig wird.

4. Bergungskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Bergung, Rettung und Transport nach einem Unfall, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung der Universa Versicherung

Die Unfallversicherung der Universa Versicherung versichert verschiedene Risiken, die infolge eines Unfalls auftreten können. Dazu gehören unter anderem:

– Unfälle im privaten Umfeld, z. B. im Haushalt oder bei der Freizeitgestaltung.

– Unfälle im Straßenverkehr, einschließlich als Fahrer, Mitfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.

– Unfälle bei beruflichen Tätigkeiten, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung besteht.

– Unfälle aufgrund von Naturgewalten, wie beispielsweise Stürzen oder Verletzungen durch umstürzende Bäume bei Unwettern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unfallversicherung auch bestimmte Ausschlüsse hat. Typischerweise sind beispielsweise Schäden durch Vorsatz, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Selbstverletzung oder Kriegshandlungen nicht in der Versicherung abgedeckt. Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse sollten im Versicherungsvertrag der Universa Versicherung überprüft werden.

Aktualisiert am 3. Mai 2024