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Uelzener Rechtsschutz

Das sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung der Uelzener Versicherung

Uelzener Versicherung

Die Uelzener Rechtsschutzversicherung ist eine Art Versicherung, die dazu dient, die Kosten von rechtlichen Auseinandersetzungen zu decken. Diese können sich aus verschiedensten Situationen ergeben, beispielsweise aus Verkehrsunfällen, Mietstreitigkeiten, beruflichen Problemen oder Strafverfahren.

Welche verschiedenen Arten von Rechtsschutz gibt es und wofür benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutz:

1. Privatrechtsschutz: Für Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich.
2. Berufsrechtsschutz: Für rechtliche Konflikte im Berufsleben.
3. Verkehrsrechtsschutz: Bei rechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftreten.
4. Mietrechtsschutz: Für rechtliche Auseinandersetzungen rund um Mietverhältnisse.
5. Strafrechtsschutz: Für Fälle, in denen Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanziellen Schutz in rechtlichen Streitigkeiten. Sie deckt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Sachverständige, die sehr schnell sehr hoch sein können.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung der Uelzener Versicherung

Die Uelzener Versicherung bietet im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung eine Reihe von Leistungen an. Je nach gewähltem Tarif können dazu die Kosten für Anwälte, Gerichte, Mediationen, Strafkautionen im Ausland und vieles mehr gehören.

Häufig bietet die Uelzener Versicherung auch eine telefonische Rechtsberatung an, die erste Hilfestellungen bei rechtlichen Fragestellungen bietet.

Was ist in der Uelzener Rechtsschutzversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Üblicherweise sind in der Rechtsschutzversicherung der Uelzener Versicherung folgende Bereiche versichert:

– Anwalts- und Gerichtskosten
– Kosten für Zeugen und Sachverständige
– Kosten für Mediationen
– Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Sie zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sind

Allerdings gibt es auch Bereiche, die in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden:

– Vorsätzlich begangene Straftaten
– Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
– Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht (diese können jedoch in einigen Tarifen optional hinzugefügt werden)
– Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben


Aktualisiert am 3. Mai 2024