Anbieter von Risikolebensversicherungen

Swiss Life Risikolebensversicherung

Die Swiss Life Risikolebensversicherung – Schutz für Angehörige im Todesfall

Swiss Life Versicherung

Die Swiss Life Risikolebensversicherung ist insbesondere für Menschen gedacht, die ihre Angehörigen im Falle des eigenen Todes finanziell absichern möchten. Wenn Sie zum Beispiel eine Familie haben, Schulden oder einen Immobilienkredit abzahlen, sorgt diese Versicherungsform dafür, dass Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Welche Todesfallsumme sollte ich wählen?

Die Höhe der Todesfallsumme hängt stark von Ihren individuellen Lebensumständen ab. Als Faustregel gilt oftmals das Fünf- bis Zehnfache Ihres Jahresbruttoeinkommens. Bedenken Sie jedoch, wie viel Geld Ihre Familie oder andere Begünstigte benötigen würden, um ihren aktuellen Lebensstandard beizubehalten.

Welche Laufzeit sollte eine Risikolebensversicherung haben?

Die gewünschte Laufzeit sollte den Zeitraum abdecken, in dem Ihre Angehörigen oder andere Begünstigte am stärksten finanziell von Ihnen abhängig wären. Dies könnte beispielsweise bis zum Abschluss der Ausbildung Ihrer Kinder oder der vollständigen Tilgung eines Kredits sein.

Welche Varianten der Swiss Life Risikolebensversicherung gibt es?

Bei Swiss Life finden Sie in der Regel sowohl die konstante als auch die fallende Risikolebensversicherung. Während bei der konstanten Variante die Todesfallsumme über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, sinkt sie bei der fallenden Risikolebensversicherung kontinuierlich – ideal, um zum Beispiel abnehmende Kreditschulden abzusichern.

Worin liegen die Unterschiede zur Kapitallebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich dem Schutz Ihrer Angehörigen im Todesfall und enthält keinen Sparanteil. Im Gegensatz dazu kombiniert die Kapitallebensversicherung den Todesfallschutz mit einem Sparvertrag und ermöglicht so eine Auszahlung am Ende der Laufzeit.

Wann zahlt die Swiss Life Risikolebensversicherung und wann nicht?

Die Risikolebensversicherung von Swiss Life leistet im Falle Ihres Todes während der Vertragslaufzeit. Es gibt jedoch bestimmte Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel Suizid in den ersten Jahren des Vertrags oder bei falschen Angaben bei Vertragsabschluss.

Muss die Auszahlung einer Risikolebensversicherung versteuert werden?

Generell ist die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung für den Begünstigten steuerfrei. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Summe könnte jedoch Erbschaftssteuer anfallen.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

In der Regel sind die Beiträge zu einer reinen Risikolebensversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie keinen Sparanteil enthalten.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Der Beitrag für Ihre Risikolebensversicherung bei Swiss Life kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die gewählte Todesfallsumme und Laufzeit, Ihr Beruf und ob Sie Raucher sind oder nicht.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Wenn Sie Ihren Vertrag bei Swiss Life kündigen möchten, sollten Sie die Kündigungsfristen im Blick haben. Eine Auszahlung im Falle einer vorzeitigen Kündigung gibt es in der Regel nicht, da die Risikolebensversicherung keinen Sparanteil hat.

Aktualisiert am 3. Mai 2024