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Sparkassen Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Sparkassen Versicherung

Die Sparkassen Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Ihnen finanziellen Schutz im Falle eines Unfalls bietet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift die Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin, sondern rund um die Uhr und weltweit.

Eine Unfallversicherung ist wichtig, um sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Sie bietet Ihnen Unterstützung bei der Bewältigung von Kosten, die durch einen Unfall entstehen können, wie beispielsweise Arztrechnungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder den Umbau des Wohnraums bei bleibender Beeinträchtigung.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung der Sparkassen Versicherung?

Die Sparkassen Versicherung bietet eine Unfallversicherung mit umfassenden Leistungen an. Dazu gehören:

  1. Invaliditätsleistung: Im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall erhalten Sie eine vereinbarte Invaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
  2. Todesfallleistung: Falls ein Unfall zum Tod führt, wird eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  3. Unfallrente: Bei dauerhafter Invalidität kann eine monatliche Unfallrente vereinbart werden, um den Verdienstausfall auszugleichen.
  4. Bergungskosten: Die Kosten für eine notwendige Bergung nach einem Unfall werden von der Versicherung übernommen.
  5. Kosmetische Operationen: Falls eine kosmetische Operation aufgrund eines Unfalls erforderlich ist, werden die Kosten dafür erstattet.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der Sparkassen Versicherung deckt Unfälle verschiedener Art weltweit ab. Dazu gehören Unfälle im Haushalt, in der Freizeit, im Straßenverkehr oder während sportlicher Aktivitäten. Auch Unfälle, die durch Naturereignisse wie Stürme oder Überschwemmungen verursacht werden, sind abgedeckt.

Es gibt jedoch bestimmte Risiken, die in der Unfallversicherung nicht versichert sind. Dazu können gehören:

  1. Vorsätzliche Unfälle: Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden, sind nicht abgedeckt.
  2. Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Unfälle, die durch den Konsum von Alkohol oder Drogen verursacht wurden, sind nicht versichert.
  3. Gefährliche Extremsportarten: Unfälle, die während der Ausübung von extremen Sportarten wie Base Jumping oder Bungee-Jumping passieren, können ausgeschlossen sein.
  4. Kriegs- oder Terrorereignisse: Unfälle, die durch Kriegshandlungen oder terroristische Aktivitäten verursacht werden, sind normalerweise nicht versichert.

Aktualisiert am 3. Mai 2024