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Saarland Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Saarland Versicherung

Saarland Versicherungen

Die Saarland Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die bei einem Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen finanzielle Unterstützung bietet. Sie ist rund um die Uhr und weltweit gültig und schließt somit die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt.

Die Unfallversicherung ist wichtig, um die finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen können, abzufedern. Diese können durch Behandlungskosten, Anpassungen des Lebensstils oder Verdienstausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit entstehen.

Leistungen der Unfallversicherung der Saarland Versicherung

Die Saarland Versicherung bietet mit ihrer Unfallversicherung ein breites Spektrum an Leistungen an. Diese können je nach gewähltem Tarif variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

– Invaliditätsleistung: Bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls wird eine Kapitalzahlung ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Invalidität.
– Todesfallleistung: Bei einem tödlichen Unfall wird eine vorab festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
– Unfallrente: Bei einem hohen Grad der Invalidität kann eine monatliche Unfallrente gezahlt werden.
– Kostenübernahme für notwendige Heilbehandlungen und Rehabilitation, die durch den Unfall bedingt sind.
– Kostenübernahme für notwendige Umbaumaßnahmen im Haus oder Auto aufgrund der Unfallfolgen.
– Bergungskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Die Unfallversicherung der Saarland Versicherung deckt Unfälle ab, die zu körperlichen Verletzungen oder zum Tod führen. Sie zahlt bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine Invaliditätsleistung, bei besonders schweren Beeinträchtigungen eine Unfallrente und im Todesfall eine Todesfallleistung. Darüber hinaus werden Kosten für notwendige Behandlungen, Rehabilitation, Umbaumaßnahmen und Bergungskosten übernommen.

Nicht versichert sind in der Regel:

– Krankheiten, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.
– Psychische Erkrankungen, selbst wenn sie durch einen Unfall ausgelöst wurden.
– Unfälle, die durch vorsätzliche kriminelle Handlungen des Versicherten verursacht wurden.
– Schäden durch Kriegsereignisse oder atomare Ereignisse.

Aktualisiert am 3. Mai 2024