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NV Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der NV Versicherung

NV Versicherungen

Die NV Unfallversicherung ist eine Art der Versicherung, die finanzielle Unterstützung bietet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls körperlich verletzt werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die hauptsächlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, bietet die Unfallversicherung einen rund um die Uhr und weltweit geltenden Schutz, einschließlich Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub.

Die Unfallversicherung ist besonders wichtig, da sie dabei helfen kann, finanzielle Engpässe zu überbrücken, die durch einen Unfall und dessen Folgen entstehen können. Dies können zum Beispiel Kosten für Umbaumaßnahmen im Haus oder in der Wohnung sein, die notwendig werden, um eine behindertengerechte Umgebung zu schaffen, sowie Kosten für Rehabilitation oder Einkommensverluste bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Leistungen der Unfallversicherung der NV Versicherung

Die Unfallversicherung der NV Versicherung bietet verschiedene Leistungen, darunter:

– Invaliditätsleistung: Im Falle einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall wird eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt. Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe der Leistung.
– Todesfallleistung: Im tragischen Fall des Todes durch einen Unfall wird eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
– Krankenhaustagegeld: Bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls wird ein tägliches Krankenhaustagegeld gezahlt.
– Bergungs- und Rettungskosten: Falls durch einen Unfall eine Bergung oder Rettung notwendig wird, übernimmt die NV Versicherung diese Kosten.
– Kosmetische Operationen: Die Kosten für kosmetische Operationen zur Wiederherstellung des Aussehens nach einem Unfall können ebenfalls abgedeckt werden.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht?

Die Unfallversicherung der NV Versicherung deckt grundsätzlich alle Unfälle ab, die zu einer körperlichen Verletzung führen und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dies beinhaltet Unfälle, die in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen passieren.

Es gibt jedoch einige Ausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören in der Regel:

– Unfälle durch vorsätzliches Handeln: Wenn der Versicherte den Unfall absichtlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz.
– Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geschehen, sind in der Regel nicht versichert.
– Unfälle bei bestimmten gefährlichen Sportarten: Sofern sie nicht explizit eingeschlossen wurden, sind bestimmte risikoreiche Sportarten oft vom Versicherungsschutz ausgenommen.
– Unfälle durch Krieg, Aufruhr oder Kernenergie: Schäden durch solche Ereignisse sind in der Regel nicht versichert.

Aktualisiert am 3. Mai 2024