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Nürnberger Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Nürnberger Versicherung

Nürnberger Versicherung

Die Nürnberger Unfallversicherung ist eine Absicherung für Personen, die sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls im privaten Umfeld schützen möchten. Sie deckt die finanziellen Risiken ab, die durch dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach einem Unfall entstehen können. Solche Unfälle können im Haushalt, in der Freizeit oder auch auf Reisen geschehen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit abdeckt, gilt die Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit. Sie ist daher für alle Menschen relevant, die sich gegen die finanziellen Risiken von Unfällen absichern wollen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung der Nürnberger Versicherung?

Die Unfallversicherung der Nürnberger Versicherung bietet verschiedene Leistungen an, die von den individuellen Vertragsbedingungen und dem gewählten Tarif abhängen können.

Zu den grundlegenden Leistungen gehören typischerweise:

– Zahlung einer vereinbarten Versicherungssumme bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (Invalidität) aufgrund eines Unfalls.
– Übernahme von Kosten für Bergung und Rettung nach einem Unfall.
– Sofortleistung bei schweren Unfällen.
– Bei bestimmten Tarifen kann auch eine Todesfallleistung vereinbart werden.

Darüber hinaus bietet die Nürnberger Versicherung oft Zusatzleistungen an, etwa die Übernahme von Kosten für Rehabilitation, Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit, Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit und weitere.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Grundsätzlich sind in der Unfallversicherung der Nürnberger Versicherung alle Unfälle abgedeckt, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen und in der Freizeit geschehen.

Nicht versichert sind normalerweise:

– Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
– Unfälle, die durch geistige oder bewusstseinsstörende Zustände verursacht werden, z.B. durch Alkohol- oder Drogenkonsum.
– Unfälle, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht werden.
– Unfälle, die im beruflichen Kontext passieren (diese sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt).

Aktualisiert am 3. Mai 2024