Die Münchener Verein Unfallversicherung ist eine Versicherung, die im Falle eines Unfalls, der zu einer körperlichen Verletzung führt, Leistungen erbringt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- und Wegeunfällen greift, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt.
Sie ist besonders wichtig, weil sie dabei helfen kann, finanzielle Einbußen abzufedern, die durch einen Unfall und dessen Folgen entstehen können. Diese können beispielsweise Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Reha-Maßnahmen oder auch Einkommensverluste bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit sein.
Leistungen der Unfallversicherung der Münchener Verein Versicherung
Die Unfallversicherung der Münchener Verein Versicherung bietet verschiedene Leistungen, die je nach Schwere der Verletzung und dem gewählten Tarif variieren.
Zu den Leistungen zählen:
– Invaliditätsleistung: Im Falle einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall wird eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt. Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe der Leistung.
– Todesfallleistung: Im tragischen Fall des Todes durch einen Unfall wird eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
– Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Bei einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls wird ein tägliches Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich wird nach dem Krankenhausaufenthalt ein Genesungsgeld für eine bestimmte Zeit geleistet.
– Kosmetische Operationen: Die Kosten für kosmetische Operationen zur Wiederherstellung des Aussehens nach einem Unfall können übernommen werden.
– Übernahme von Bergungskosten: Wenn durch einen Unfall eine Bergung notwendig wird, werden diese Kosten von der Münchener Verein Versicherung übernommen.
Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht?
In der Unfallversicherung der Münchener Verein Versicherung sind grundsätzlich alle Unfälle abgedeckt, die zu einer körperlichen Verletzung führen und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dies gilt weltweit und rund um die Uhr.
Allerdings gibt es auch Leistungsausschlüsse. So sind beispielsweise Unfälle, die durch vorsätzliches Handeln, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, bei der Ausübung bestimmter risikoreicher Sportarten oder durch Krieg, Aufruhr und Kernenergie entstanden sind, in der Regel nicht versichert.
Aktualisiert am 3. Mai 2024