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Mecklenburgische Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Mecklenburgische Versicherung

Mecklenburgische Versicherung

Die Mecklenburgische Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Unfällen, die zu körperlichen Schäden führen und ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit abdeckt, gilt die Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit, also auch in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub.

Die Unfallversicherung ist vor allem deshalb wichtig, da sie bei Invalidität durch einen Unfall eine vorher festgelegte Summe auszahlt, die helfen kann, die finanziellen Belastungen zu bewältigen. Diese können beispielsweise entstehen, wenn das Haus behindertengerecht umgebaut werden muss, oder wenn man durch die Unfallfolgen nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben.

Leistungen der Unfallversicherung der Mecklenburgische Versicherung

Die Unfallversicherung der Mecklenburgische Versicherung bietet umfassenden Schutz und zahlreiche Leistungen. Dazu gehören unter anderem:

– Invaliditätsleistung: Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall wird eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt. Die Höhe der Leistung orientiert sich am Grad der Invalidität.
– Unfallrente: Wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität von mindestens 50% vorliegt, wird eine monatliche Unfallrente gezahlt.
– Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld: Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus infolge eines Unfalls wird ein tägliches Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird zusätzlich ein Genesungsgeld für eine bestimmte Dauer gezahlt.
– Todesfallleistung: Sollte der Versicherte infolge eines Unfalls sterben, wird eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht?

Die Unfallversicherung der Mecklenburgische Versicherung deckt alle Unfälle ab, die zu einer körperlichen Verletzung führen und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dazu zählen Unfälle, die im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport oder auf Reisen passieren.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören in der Regel:

– Unfälle, die durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurden
– Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
– Unfälle bei extremen Sportarten, die nicht vorher in der Versicherung eingeschlossen wurden
– Unfälle durch Krieg, Aufruhr oder Atomenergie

Aktualisiert am 3. Mai 2024