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Mannheimer Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung

Mannheimer Versicherung

Die Mannheimer Unfallversicherung ist eine Form der Versicherung, die finanziellen Schutz bietet, wenn Sie infolge eines Unfalls verletzt werden. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit abdeckt, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz – 24 Stunden am Tag und weltweit.

Die Unfallversicherung ist insbesondere wichtig, weil Kranken- und Pflegeversicherungen nicht immer alle Kosten decken, die im Falle eines Unfalls entstehen können. Diese können beispielsweise Umbaumaßnahmen im Haus aufgrund von Behinderungen, Rehabilitationskosten oder auch Einkommensverluste infolge von Arbeitsunfähigkeit sein. Eine Unfallversicherung kann hier als finanzieller Puffer dienen und diese Lücke schließen.

Leistungen der Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung

Die Mannheimer Versicherung bietet mit ihrer Unfallversicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls werden je nach gewähltem Tarif und Schwere der Verletzung unterschiedliche Leistungen erbracht. Dazu zählen:

– Einmalzahlungen bei dauerhafter Invalidität: Je nach Grad der Invalidität kann eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt werden.
– Krankenhaustage- und Genesungsgeld: Bei einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls wird ein tägliches Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach dem Krankenhausaufenthalt wird zusätzlich ein Genesungsgeld für eine bestimmte Dauer geleistet.
– Todesfallleistung: Im tragischen Fall eines Todes durch einen Unfall wird eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
– Kostenübernahme für kosmetische Operationen: Bei Bedarf werden die Kosten für kosmetische Operationen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Aussehens übernommen.
– Übernahme von Bergungskosten: Sollte es durch einen Unfall zu einer notwendigen Bergung kommen, werden diese Kosten von der Mannheimer Versicherung übernommen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was nicht?

Die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung deckt grundsätzlich alle Unfälle ab, die zu einer körperlichen Verletzung führen und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dies gilt weltweit und rund um die Uhr, unabhängig davon, ob der Unfall in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder bei der Arbeit passiert.

Allerdings gibt es auch Ausschlüsse, bei denen die Versicherung nicht leistet. Dazu zählen:

– Unfälle durch vorsätzliches Handeln: Wenn der Versicherungsnehmer den Unfall absichtlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz.
– Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geschehen, sind in der Regel von der Leistung ausgeschlossen.
– Unfälle bei extremen Sportarten oder gefährlichen Hobbies: Bestimmte Aktivitäten mit hohem Risiko, wie etwa Base-Jumping oder freies Klettern, können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein, es sei denn, sie wurden vorher explizit eingeschlossen.
– Unfälle durch Krieg, Terrorismus oder Kernenergie: Schäden durch diese Ereignisse sind in der Regel nicht versichert.

Aktualisiert am 3. Mai 2024