Anbieter von Unfallversicherungen

HanseMerkur Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der HanseMerkur Versicherung

HanseMerkur Krankenversicherung

Die HanseMerkur Unfallversicherung ist eine Versicherungspolice, die finanziellen Schutz bietet, wenn eine Person durch einen Unfall eine körperliche Verletzung erleidet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur für Arbeits- und Wegeunfälle gilt, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz rund um die Uhr, weltweit und für alle Arten von Unfällen.

Warum benötige ich eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll, der seine finanzielle Sicherheit und die seiner Familie gewährleisten möchte. Sie bietet Unterstützung bei den Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Hilfsmittel, Krankenhaus- und Pflegeaufenthalte sowie bei möglichen dauerhaften Beeinträchtigungen oder gar Invalidität. Die finanzielle Absicherung kann auch dazu dienen, den Verdienstausfall während der Genesungszeit zu kompensieren oder die Kosten für notwendige Anpassungen im Alltag zu decken.

Leistungen der Unfallversicherung der HanseMerkur Versicherung

Die HanseMerkur Versicherung bietet eine Unfallversicherung mit umfangreichen Leistungen an, um ihre Kunden bestmöglich abzusichern. Zu den Leistungen gehören:

  • Invaliditätsleistung: Finanzieller Schutz bei dauerhaften körperlichen Schäden infolge eines Unfalls. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität gemäß der vereinbarten Gliedertaxe.
  • Todesfallleistung: Auszahlung einer vereinbarten Summe im Falle des Ablebens durch einen Unfall, um finanzielle Belastungen abzufedern.
  • Unfallkostenversicherung: Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Operationen, Arzneimittel, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte sowie weitere medizinische Maßnahmen nach einem Unfall.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was nicht?

Die Unfallversicherung der HanseMerkur Versicherung versichert verschiedene Unfallereignisse wie Verkehrsunfälle, Sportunfälle, Freizeitunfälle und Unfälle im häuslichen Umfeld. Auch bestimmte unfallbedingte Erkrankungen können abgedeckt sein.

Es gibt jedoch auch Ausschlüsse, wie Unfälle, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurden. Selbstverletzungen oder Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten sind in der Regel nicht abgedeckt.

Aktualisiert am 3. Mai 2024