Anbieter von Unfallversicherungen

GVV Direkt Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der GVV Direkt Versicherung

Die GVV Direkt Unfallversicherung ist eine Versicherungspolice, die finanziellen Schutz bietet, wenn eine Person durch einen Unfall eine körperliche Verletzung erleidet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur für Arbeits- und Wegeunfälle gilt, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz rund um die Uhr, weltweit und für alle Arten von Unfällen.

Eine Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll, der seine finanzielle Sicherheit und die seiner Familie gewährleisten möchte. Sie bietet Unterstützung bei den Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Hilfsmittel, Krankenhaus- und Pflegeaufenthalte sowie bei möglichen dauerhaften Beeinträchtigungen oder gar Invalidität. Die finanzielle Absicherung kann auch dazu dienen, den Verdienstausfall während der Genesungszeit zu kompensieren oder die Kosten für notwendige Anpassungen im Alltag zu decken.

Leistungen der Unfallversicherung der GVV Direkt Versicherung

Die GVV Direkt Versicherung bietet eine Unfallversicherung mit umfangreichen Leistungen an, um ihre Kunden bestmöglich abzusichern. Zu den Leistungen gehören:

– Invaliditätsleistung: Finanzieller Schutz bei dauerhaften körperlichen Schäden infolge eines Unfalls. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität gemäß der vereinbarten Gliedertaxe.
– Todesfallleistung: Auszahlung einer vereinbarten Summe im Falle des Ablebens durch einen Unfall, um finanzielle Belastungen abzufedern.
– Unfallkostenversicherung: Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Operationen, Arzneimittel, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte sowie weitere medizinische Maßnahmen nach einem Unfall.

Was ist in der GVV Direkt Unfallversicherung versichert und was nicht?

Die Unfallversicherung der GVV Direkt Versicherung versichert eine Vielzahl von Unfallereignissen, darunter Verkehrsunfälle, Sportunfälle, Freizeitunfälle, Unfälle im häuslichen Umfeld und bestimmte unfallbedingte Erkrankungen.

Es gibt jedoch auch Situationen, die nicht von der Unfallversicherung erfasst werden. Dazu gehören Unfälle, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurden. Auch Selbstverletzungen oder Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten sind in der Regel nicht abgedeckt.

Aktualisiert am 3. Mai 2024