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GVO Kfz-Versicherung

Die GVO Kfz-Versicherung – der umfassende Schutz auf der Straße.

GVO Versicherung

Die GVO Kfz-Versicherung ist eine Versicherung für Ihr Fahrzeug, die in Deutschland für jeden Fahrzeughalter verpflichtend ist. Sie dient dazu, Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs entstehen können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Ergänzende Versicherungen wie die Teil- oder Vollkaskoversicherung bieten zusätzlichen Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Beispiele für versicherte Schäden in der GVO Kfz-Versicherung

In der Kfz-Versicherung können vielfältige Schadensfälle abgedeckt sein. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt sind und dabei das Fahrzeug eines Dritten beschädigen, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Aber auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug können versichert sein, zum Beispiel bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Diebstahl des Fahrzeugs oder durch Naturereignisse wie Hagel oder Sturm.

Leistungen der GVO Kfz-Versicherung

Die GVO Kfz-Versicherung bietet Ihnen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zusätzlich die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Dabei können Sie von vielfältigen Leistungen profitieren. So sind beispielsweise Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmungen sowie durch Zusammenstöße mit Haarwild in der Teilkasko mitversichert. Die Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus Schutz vor Vandalismus und bei selbstverschuldeten Unfällen.

Was Sie bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung beachten müssen

Bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung sollten Sie beachten, dass verschiedene Faktoren Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Dazu zählen unter anderem Ihr Alter, Ihr Wohnort, die Art und das Alter Ihres Fahrzeugs, die jährliche Fahrleistung und Ihre Schadenfreiheitsklasse. Diese Faktoren sollten Sie bei der Antragstellung korrekt angeben, um eine genaue Prämienberechnung zu ermöglichen.

Kündigungsmöglichkeiten und Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

In der Regel können Sie Ihre GVO Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Hierfür ist in der Regel eine schriftliche Kündigung notwendig, die spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingegangen sein muss. Ihre Schadenfreiheitsklasse, die sich positiv auf Ihre Versicherungsprämie auswirkt, können Sie beim Wechsel zu einer neuen Versicherung in der Regel mitnehmen. Hierzu benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer alten Versicherung.

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Aktualisiert am 3. Mai 2024