Anbieter von Unfallversicherungen

Gothaer Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Gothaer Versicherung

Gothaer Versicherung

Die Gothaer Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die darauf abzielt, den Versicherten gegen die finanziellen Folgen von Unfällen zu schützen, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit greift, bietet die Unfallversicherung einen rundum Schutz – 24 Stunden am Tag und weltweit.

Die Unfallversicherung ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Absicherung, da sie bei Invalidität durch einen Unfall eine vorher festgelegte Versicherungssumme auszahlt. Darüber hinaus kann sie auch Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze, Heilbehandlungen und weitere Posten übernehmen.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung der Gothaer Versicherung?

Die Gothaer Versicherung bietet mit ihrer Unfallversicherung eine Reihe von Leistungen an, wobei die genauen Konditionen und Leistungen je nach gewähltem Tarif und individuellen Vereinbarungen variieren können.

Zu den allgemeinen Leistungen gehören in der Regel:

– Die Auszahlung einer vorher festgelegten Versicherungssumme im Falle einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall.
– Die Übernahme von Kosten für Bergungs- und Rettungsmaßnahmen nach einem Unfall.
– Eine mögliche Sofortleistung bei besonders schweren Unfällen.
– In manchen Tarifen kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.

Zusätzliche Leistungen können zum Beispiel die Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen, ein Übergangsgeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit sein.

Was ist in der Gothaer Unfallversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Die Unfallversicherung der Gothaer Versicherung deckt grundsätzlich alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen und in der Freizeit geschehen.

Nicht versichert sind in der Regel:

– Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden.
– Unfälle, die durch geistige oder bewusstseinsstörende Zustände wie Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht werden.
– Unfälle, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht werden.
– Unfälle, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passieren (diese sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt).

Aktualisiert am 3. Mai 2024