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GEV Kfz-Versicherung

Die GEV Kfz-Versicherung – der umfassende Schutz auf der Straße.

GEV Versicherung

Die GEV Kfz-Versicherung ist ein essentieller Schutz für jeden Autofahrer. Sie deckt finanzielle Risiken ab, die sich aus Schäden ergeben können, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch gegen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug absichern.

Beispiele für versicherte Schäden in der GEV Kfz-Versicherung

Ein versicherter Schaden könnte ein Unfall sein, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Hierbei kann es sich sowohl um kleinere Schäden, wie Dellen und Kratzer, als auch um umfangreichere Schäden, wie einen Totalschaden oder Diebstahl handeln. Ebenso sind Schäden versichert, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Dies können Sachschäden, wie etwa die Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder einer Mauer, oder auch Personenschäden sein.

Leistungen der GEV Kfz-Versicherung

Die GEV Kfz-Versicherung bietet eine umfangreiche Palette an Leistungen, die weit über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinausgehen. Dazu gehören neben der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auch spezielle Leistungen, wie beispielsweise der Schutz bei Unfällen mit Tieren oder die Übernahme von Bergungs- und Abschleppkosten.

Was Sie bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung beachten müssen

Bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung sollten Sie beachten, dass verschiedene Faktoren Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Dazu zählen Ihr Alter und Wohnort, das Modell und Alter Ihres Fahrzeugs, die jährliche Fahrleistung und Ihre Schadenfreiheitsklasse. Geben Sie diese Daten korrekt an, um eine genaue Prämienberechnung zu ermöglichen.

Kündigungsmöglichkeiten und Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

Sie haben das Recht, Ihre GEV  Kfz-Versicherung in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Hierfür ist in der Regel eine schriftliche Kündigung notwendig, die spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres bei Ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Ihre Schadenfreiheitsklasse, die sich positiv auf Ihre Versicherungsprämie auswirkt, können Sie beim Wechsel zu einer neuen Versicherung in der Regel mitnehmen. Hierzu ist eine Bestätigung Ihrer alten Versicherung notwendig.

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Aktualisiert am 3. Mai 2024