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Generali Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Generali Versicherung

Generali Versicherungen

Die Generali Unfallversicherung ist ein Versicherungsschutz, der bei Unfällen greift, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen. Sie gilt unabhängig von Ort und Zeit des Unfalls und schließt somit eine Lücke, die die gesetzliche Unfallversicherung lässt: Während diese nur bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Weg zur Arbeit zahlt, ist man mit einer Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit abgesichert.

Diese Versicherung ist wichtig, um sich vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen. Sie leistet beispielsweise bei dauerhafter Invalidität, deckt Kosten für Bergung und Rettung und kann im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlen.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung der Generali Versicherung?

Die Unfallversicherung der Generali Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen, die sich je nach individuellen Vertragsbedingungen und gewähltem Tarif unterscheiden können.

Die grundlegenden Leistungen umfassen in der Regel:

– Die Zahlung einer vorher festgelegten Versicherungssumme bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (Invalidität) infolge eines Unfalls.
– Die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall.
– Eine mögliche Sofortleistung bei schweren Unfällen.
– Bei bestimmten Tarifen kann auch eine Todesfallleistung vereinbart werden.

Zusätzlich bietet Generali verschiedene Zusatzleistungen an, darunter die Übernahme von Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, die Zahlung von Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Was ist in der Generali Unfallversicherung versichert und was ist nicht versichert?

In der Unfallversicherung der Generali Versicherung sind grundsätzlich alle Unfälle versichert, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen und in der Freizeit stattfinden.

Im Allgemeinen sind folgende Situationen nicht versichert:

– Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden.
– Unfälle, die durch geistige oder bewusstseinsstörende Zustände verursacht werden, beispielsweise durch Alkohol- oder Drogenkonsum.
– Unfälle, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht werden.
– Unfälle, die im beruflichen Kontext passieren (diese sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt).

Aktualisiert am 3. Mai 2024