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Generali Risikolebensversicherung

Die Generali Risikolebensversicherung – Schutz für Angehörige im Todesfall

Generali Versicherungen

Die Generali Risikolebensversicherung bietet den Hinterbliebenen finanziellen Schutz, falls Sie unerwartet versterben sollten. Sie ist besonders sinnvoll für Personen, die Familienangehörige oder Geschäftspartner finanziell absichern möchten, sei es zur Deckung laufender Kredite, zur Absicherung des Lebensstandards oder zur Sicherstellung der Ausbildung der Kinder.

Welche Todesfallsumme sollte ich wählen?

Die richtige Todesfallsumme hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Überlegen Sie, wie hoch der finanzielle Bedarf Ihrer Hinterbliebenen sein könnte, um laufende Kosten zu decken und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Ein gängiger Ansatz ist, das 3- bis 5-fache des jährlichen Bruttoeinkommens als Todesfallsumme zu wählen.

Welche Laufzeit sollte eine Risikolebensversicherung haben?

Die Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung sollte an Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre Absicherungsziele angepasst sein. Wenn Sie z.B. einen Kredit absichern möchten, sollte die Laufzeit mindestens der verbleibenden Kreditlaufzeit entsprechen.

Welche Varianten der Generali Risikolebensversicherung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Varianten: Die klassische Risikolebensversicherung, bei der die Todesfallsumme konstant bleibt, und die fallende Risikolebensversicherung, bei der die Todesfallsumme über die Laufzeit hinweg sinkt, z.B. analog zu einem abbezahlten Darlehen.

Worin liegen die Unterschiede zur Kapitallebensversicherung?

Der Hauptunterschied: Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall, es gibt keine Ansparphase und folglich auch keine Auszahlung am Ende der Laufzeit. Bei der Kapitallebensversicherung wird parallel ein Sparvertrag abgeschlossen, sodass Sie am Ende der Laufzeit eine Kapitalauszahlung erhalten.

Wann zahlt die Generali Risikolebensversicherung und wann nicht?

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person während der Laufzeit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. bei Suizid innerhalb der ersten Jahre oder bei bestimmten, in den Vertragsbedingungen ausgeschlossenen Risiken.

Muss die Auszahlung einer Risikolebensversicherung versteuert werden?

Nein, die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist steuerfrei für den Begünstigten.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

In der Regel sind die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Vorsorgeaufwendungen gelten.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Ihr Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys, Rauchverhalten und die gewählte Versicherungssumme und Laufzeit spielen bei der Beitragsgestaltung eine Rolle.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen möchten, verfällt der Schutz sofort. Sie erhalten keine Beiträge zurück, da diese Art der Versicherung keinen Sparanteil hat.

Aktualisiert am 3. Mai 2024