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ERGO Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der ERGO Versicherung

Ergo Versicherungen

Die ERGO Unfallversicherung ist eine Art von Versicherung, die eine finanzielle Absicherung bei Unfällen bietet, die im privaten Umfeld passieren könnten. Sie tritt ein, wenn der Versicherte durch einen Unfall körperlich dauerhaft beeinträchtigt ist, unabhängig davon, ob dieser Unfall zu Hause, während der Freizeit oder im Urlaub passiert ist. Sie ist besonders wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle abdeckt, die im beruflichen Kontext und auf dem direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte passieren.

Die Unfallversicherung ist daher sinnvoll für jeden, der sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchte. Diese können beispielsweise Kosten für notwendige Umbauten im Wohnbereich, Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder den Verdienstausfall betreffen.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung der ERGO Versicherung?

Die Unfallversicherung der ERGO Versicherung bietet verschiedene Leistungen an. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die genauen Leistungen von den individuellen Vertragsbedingungen und dem gewählten Tarif abhängen können.

Zu den grundlegenden Leistungen gehören in der Regel:

– Die Zahlung einer vereinbarten Versicherungssumme bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (Invalidität) aufgrund eines Unfalls.
– Die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall.
– Bei schweren Unfällen kann eine Sofortleistung fällig werden.
– Je nach Tarif kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.

ERGO bietet auch verschiedene Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel die Übernahme von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zahlung von Übergangsgeldern bei Arbeitsunfähigkeit, oder Unterstützungen bei Pflegebedürftigkeit.

Was ist in der Ergo Unfallversicherung versichert und was ist nicht versichert?

In der Unfallversicherung der ERGO Versicherung sind grundsätzlich alle Unfälle versichert, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen und in der Freizeit passieren.

Nicht versichert sind hingegen in der Regel:

– Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
– Unfälle, die durch geistige oder bewusstseinsstörende Zustände verursacht werden, etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum.
– Unfälle, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht werden.
– Unfälle, die im beruflichen Kontext passieren (diese sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt).

Aktualisiert am 3. Mai 2024