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Die Bayerische Rechtsschutz

Das sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung der Die Bayerische Versicherung

Die Bayerische Versicherung

Die Bayerische Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungsart, die dazu dient, die Kosten, die in Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten entstehen können, abzudecken. Das kann beispielsweise Anwaltskosten, Gerichtsgebühren oder auch die Kosten des Gegners im Falle einer verlorenen Klage umfassen.

Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?

Es gibt diverse Arten von Rechtsschutz, die jeweils unterschiedliche Aspekte absichern:

– Privatrechtsschutz: Dieser deckt Rechtsstreitigkeiten im privaten Leben ab.
– Berufsrechtsschutz: Hierbei handelt es sich um den Schutz in rechtlichen Auseinandersetzungen, die im beruflichen Kontext auftreten.
– Verkehrsrechtsschutz: Diese Art des Rechtsschutzes bezieht sich auf rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
– Mietrechtsschutz: Diese Form des Rechtsschutzes deckt rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern ab.
– Strafrechtsschutz: Deckt die Kosten für die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren ab.

Wofür benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um sich gegen die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten abzusichern. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen zu verfolgen, ohne sich um hohe Kosten sorgen zu müssen.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung der “Die Bayerische” Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung der “Die Bayerische” bietet eine breite Palette an Leistungen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, sondern bietet auch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung. Diese kann in vielen verschiedenen Rechtssituationen genutzt werden und ist rund um die Uhr verfügbar.

Was ist in der “Die Bayerische” Rechtsschutzversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Die Rechtsschutzversicherung der “Die Bayerische” deckt eine Vielzahl von Rechtsbereichen ab, einschließlich privater, beruflicher, verkehrs- und mietrechtlicher Streitigkeiten. Es gibt jedoch einige Ausschlüsse. Vorsätzliche Straftaten sind in der Regel nicht abgedeckt. Ebenso sind Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherungspolice entstanden sind, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel sind Baustreitigkeiten ebenfalls nicht versichert, es sei denn, es wurde ein spezieller Baurechtsschutz abgeschlossen. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach individueller Police variieren.


Aktualisiert am 3. Mai 2024