Anbieter von Privaten Krankenversicherungen

Die Bayerische Krankenversicherung

Die Bayerische Private Krankenversicherung – mehr Leistungen und besserer Service bei Ärzten und Krankenhäusern

Die Bayerische Versicherung

Die Bayerische Krankenversicherung (PKV) ist für unterschiedliche Berufs- und Einkommensgruppen zugänglich. Grundsätzlich können sich Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Angestellte haben die Möglichkeit, sich für eine PKV zu entscheiden, wenn ihr Bruttoeinkommen über der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.

Was ist in der “Die Bayerische” Krankenversicherung versichert und was sind die wichtigsten Leistungsunterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung der “Die Bayerische” bietet eine breite Palette von Leistungen, die in vielen Bereichen über das Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Sie haben beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Ärzten und Kliniken und profitieren von einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalten. Darüber hinaus bietet die PKV der Bayerischen umfangreiche Leistungen in der Zahnmedizin und ermöglicht Ihnen eine individuell zugeschnittene Versicherungsdeckung.

Wie können sich gesetzlich Versicherte mit einer Privaten Kranken-Zusatzversicherung zusätzlich absichern im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich?

Gesetzlich versicherte Personen haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch eine Private Kranken-Zusatzversicherung der “Die Bayerische “zu ergänzen. So können Sie sich gegen Kosten im ambulanten Bereich absichern, die von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Eine Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Schutz bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt entstehen, beispielsweise für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt.

Welche Faktoren beeinflussen die zukünftige Beitragsentwicklung in der “Die Bayerische”   Krankenversicherung?

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung können aufgrund verschiedener Faktoren steigen. Hierzu zählen unter anderem die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, der medizinisch-technische Fortschritt und demografische Veränderungen. “Die Bayerische” PKV legt jedoch Altersrückstellungen an, um die Beiträge stabil zu halten und einen Beitragssprung im Alter zu vermeiden.

Welche Möglichkeiten bestehen, den eigenen Beitrag in der “Die Bayerische” Krankenversicherung zu senken?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um den Beitrag in der Privaten Krankenversicherung zu senken. So können Sie beispielsweise einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wählen oder zu einem günstigeren Tarif innerhalb Ihres Versicherers wechseln. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich eine Beitragsrückerstattung zu sichern, wenn Sie im Laufe eines Jahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Was muss ich bei Antragstellung einer Privaten Krankenversicherung beachten?

Bei der Antragstellung einer Privaten Krankenversicherung ist es wichtig, dass Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer Leistungen verweigert oder im schlimmsten Fall den Vertrag anfechten kann.

Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen und wie werden die Altersrückstellungen in der “Die Bayerische” Krankenversicherung von einem Versicherer auf den anderen Versicherer übertragen?

Sie können Ihre “Die Bayerische” Krankenversicherung in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer wird der gesetzlich vorgeschriebene Teil der Altersrückstellungen übertragen. Sollten Sie jedoch zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, können die angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024