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Dialog Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Dialog Versicherung

Dialog Versicherung

Die Dialog Unfallversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das darauf ausgelegt ist, den Versicherungsnehmer finanziell abzusichern, wenn er durch einen Unfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und zurück greift, bietet die Unfallversicherung einen Rundumschutz, der 24 Stunden am Tag und weltweit gilt. Sie kommt daher auch bei Unfällen zum Einsatz, die sich in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen ereignen.

Leistungen der Unfallversicherung der Dialog Versicherung

Die Unfallversicherung der Dialog Versicherung bietet eine Reihe von Leistungen an. Dazu gehört die Invaliditätsleistung, die bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung hängt vom Grad der Invalidität und der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme ab. Bei einer Invalidität von mindestens 50% zahlt die Dialog Versicherung eine monatliche Unfallrente. Sollte der Versicherte durch einen Unfall sterben, wird eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen gezahlt. Zusätzlich übernimmt die Dialog Versicherung die Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall bis zu einem vertraglich festgelegten Betrag. Gegebenenfalls trägt die Dialog Versicherung auch die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die infolge eines Unfalls anfallen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der Dialog Versicherung deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können. Hierzu zählen Unfälle, die im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit geschehen.

Es gibt allerdings auch Ausschlüsse: Nicht versichert sind Krankheiten und Gebrechen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Ebenso ist die Verschlimmerung von bereits bestehenden Krankheiten oder Gebrechen durch einen Unfall nicht versichert. Selbstverschuldete Unfälle, einschließlich Selbstverletzung und Suizidversuche, sind ebenfalls ausgeschlossen. Weiterhin sind Unfälle, die durch Krieg, Aufstand, nukleare Ereignisse oder ähnliche extreme Ereignisse verursacht werden, von der Versicherung ausgenommen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024