Anbieter von Unfallversicherungen

DEVK Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der DEVK Versicherung

DEVK Versicherung

Die DEVK Unfallversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer finanziell absichert, wenn er infolge eines Unfalls eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück greift, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt. Sie kommt daher auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen zum Tragen.

Leistungen der Unfallversicherung der DEVK Versicherung

Die Privat-Unfallversicherung der DEVK Versicherung beinhaltet verschiedene Leistungen. Hierzu gehört die Invaliditätsleistung, die bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung durch einen Unfall ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung orientiert sich am Grad der Invalidität und an der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungssumme. Bei einer Invalidität von mindestens 50% zahlt die DEVK eine monatliche Unfallrente. Tritt der Todesfall des Versicherten infolge eines Unfalls ein, so zahlt die DEVK eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen. Darüber hinaus übernimmt die DEVK die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall bis zu einem bestimmten Betrag. Im Bedarfsfall trägt die DEVK auch die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die durch einen Unfall entstehen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der DEVK Versicherung deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Dies umfasst Unfälle, die im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit passieren.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Nicht versichert sind Krankheiten und Gebrechen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Ebenso ist die Verschlimmerung von bereits bestehenden Krankheiten oder Gebrechen durch einen Unfall nicht versichert. Selbstverschuldete Unfälle, einschließlich Selbstverletzung und Suizidversuche, sind ebenfalls nicht versichert. Zudem sind Unfälle, die durch Krieg, Aufstand, nukleare Ereignisse oder ähnliche extreme Ereignisse verursacht werden, von der Versicherung ausgenommen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024