Anbieter von Unfallversicherungen

Debeka Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Debeka Versicherung

Debeka Krankenversicherung

Die Debeka Unfallversicherung ist eine Art Versicherung, die den Versicherungsnehmer finanziell absichert, falls dieser durch einen Unfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur und von der Arbeit greift, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt. Sie tritt also auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen in Kraft.

Leistungen der Unfallversicherung der Debeka Versicherung

Die Privat-Unfallversicherung der Debeka Versicherung bietet mehrere Leistungen. Dazu zählt die Invaliditätsleistung, die bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung hängt vom Grad der Invalidität und der in der Police vereinbarten Versicherungssumme ab. Bei einer Invalidität von mindestens 50% wird vom Versicherer eine monatliche Unfallrente gezahlt. Stirbt der Versicherte infolge eines Unfalls, so zahlt die Debeka eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen. Zudem übernimmt die Debeka die Kosten, die bei der Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall anfallen, bis zu einem vertraglich festgelegten Betrag. Im Bedarfsfall trägt die Debeka auch die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die infolge eines Unfalls entstehen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der Debeka Versicherung deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Dies umfasst Unfälle, die im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit geschehen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Dazu gehören Krankheiten und Gebrechen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Ebenso ist die Verschlimmerung von bereits bestehenden Krankheiten oder Gebrechen durch einen Unfall nicht versichert. Selbstverschuldete Unfälle, einschließlich Selbstverletzung und Suizidversuche, sind nicht versichert. Des Weiteren sind Unfälle, die durch Krieg, Aufstand, nukleare Ereignisse oder ähnliche extreme Ereignisse verursacht werden, von der Versicherung ausgenommen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024