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DA Direkt Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der DA Direkt Versicherung

DA Direkt

Die DA Direkt Unfallversicherung ist eine Form der Versicherung, die den Versicherungsnehmer finanziell unterstützt, wenn er aufgrund eines Unfalls dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit in Kraft tritt, bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Schutz. Diese Versicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Daher bietet sie auch Schutz bei Unfällen, die in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen auftreten.

Leistungen der Unfallversicherung der DA Direkt Versicherung

Die DA Direkt Versicherung bietet in ihrer Unfallversicherung verschiedene Leistungen an. Dazu gehört die Invaliditätsleistung, die bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung infolge eines Unfalls ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung hängt vom Grad der Invalidität und der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab. Bei einer Invalidität von mindestens 50% wird eine monatliche Unfallrente ausgezahlt. Sollte der Versicherte infolge eines Unfalls sterben, zahlt die DA Direkt eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall bis zu einem bestimmten Betrag. Bei Bedarf übernimmt die DA Direkt die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die durch einen Unfall entstehen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der DA Direkt deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Dies umfasst Unfälle, die sich im Haushalt, in der Freizeit, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit ereignen.

Nicht versichert sind jedoch Krankheiten und Gebrechen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Ebenso ist die Verschlimmerung von bereits bestehenden Krankheiten oder Gebrechen durch einen Unfall nicht versichert. Unfälle, die der Versicherte selbst verursacht hat, einschließlich Selbstverletzung und Suizidversuche, sind ebenfalls nicht versichert. Zudem sind Unfälle, die durch Krieg, Aufruhr, nukleare Ereignisse oder ähnliche extreme Ereignisse verursacht werden, von der Versicherung ausgenommen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024