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Condor Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Condor Versicherung

Condor Versicherung

Die Condor Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützt, die zu dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen führen können. Sie ist besonders wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Unfälle aufkommt, die während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren. Die Unfallversicherung hingegen bietet einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt – egal ob der Unfall in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen geschieht.

Leistungen der Unfallversicherung der Condor Versicherung

Die Condor Versicherung bietet verschiedene Leistungen im Rahmen ihrer Unfallversicherung:

  • Invaliditätsleistung: Bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung infolge eines Unfalls zahlt die Condor Versicherung eine Invaliditätsleistung. Die Höhe dieser Leistung orientiert sich am Grad der Invalidität und der im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme.
  • Unfallrente: Bei einer Invalidität von mindestens 50% wird eine monatliche Unfallrente ausgezahlt.
  • Todesfallleistung: Stirbt der Versicherte infolge eines Unfalls, so zahlt die Condor Versicherung eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen.
  • Kosten für Bergung und Rettung: Die Kosten, die durch die Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall entstehen, werden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von der Condor Versicherung übernommen.
  • Kosten für Heilbehandlungen: Die Condor Versicherung erstattet auch die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die durch einen Unfall verursacht wurden.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der Condor Versicherung bietet Schutz bei allen Unfällen, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können. Dazu gehören Unfälle, die sich in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit ereignen.

Nicht versichert sind jedoch:

  • Krankheiten oder Gebrechen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Auch die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Krankheit oder eines Gebrechens durch einen Unfall ist nicht versichert.
  • Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden, einschließlich Selbstverletzung oder Suizidversuche.
  • Unfälle, die durch Krieg, Aufruhr, nukleare Ereignisse oder ähnliche Ursachen entstehen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024