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Concordia Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der Concordia Versicherung

Concordia

Die Concordia Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person gegen die finanziellen Folgen von Unfällen schützt, die zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle abdeckt, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit ereignen. Eine Unfallversicherung hingegen bietet Schutz rund um die Uhr und weltweit, einschließlich Unfälle, die sich in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen ereignen.

Leistungen der Unfallversicherung der Concordia Versicherung

Die Concordia Versicherung bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer Unfallversicherung, darunter:

  • Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls zahlt die Concordia eine Invaliditätsleistung. Die Höhe dieser Leistung hängt vom Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
  • Unfallrente: Bei einer Invalidität von mindestens 50% zahlt die Concordia eine monatliche Unfallrente.
  • Todesfallleistung: Im tragischen Fall des Todes des Versicherten infolge eines Unfalls wird eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Bergungs- und Rettungskosten: Die Concordia übernimmt Kosten, die im Zuge der Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall anfallen, bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
  • Kosten für Heilbehandlungen und kosmetische Operationen: Bei Bedarf übernimmt die Concordia auch die Kosten für Heilbehandlungen und kosmetische Operationen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der Concordia deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Das schließt Unfälle ein, die sich in der Freizeit, im Haushalt, während des Sports, auf Reisen oder bei der Arbeit ereignen.

Nicht versichert sind hingegen:

  • Krankheiten und Leiden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind. Auch die Verschlimmerung von bestehenden Krankheiten oder Leiden durch einen Unfall ist nicht versichert.
  • Selbst herbeigeführte Unfälle, einschließlich Selbstverletzung und Suizidversuche.
  • Unfälle, die durch Krieg, Aufstände, nukleare Ereignisse oder ähnliche Ursachen verursacht werden.

Aktualisiert am 3. Mai 2024