Anbieter von Unfallversicherungen

BGV Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der BGV Versicherung

BGV Versicherung

Die BGV Unfallversicherung ist eine spezielle Art von Versicherungsschutz, der finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls bietet, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Sie ist wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle abdeckt, die sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur und von der Arbeit ereignen. Die Unfallversicherung hingegen schützt den Versicherten rund um die Uhr und weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall während der Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub ereignet.

Leistungen der Unfallversicherung der BGV Versicherung

Die Badische Versicherungen, auch BGV bekannt, bietet ihren Kunden eine Unfallversicherung mit einer Vielzahl von Leistungen, darunter:

  • Invaliditätsleistung: Bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls zahlt die BGV eine einmalige Invaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme.
  • Unfallrente: Wenn eine Invalidität von mindestens 50% vorliegt, zahlt die BGV eine monatliche Unfallrente.
  • Todesfallleistung: Im Falle des Todes des Versicherten durch einen Unfall wird eine vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Bergungskosten: Die BGV übernimmt die Kosten, die bei der Suche, Rettung oder Bergung des Versicherten nach einem Unfall entstehen, bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstgrenze.
  • Heilkosten: Die BGV erstattet auch Heilbehandlungskosten, die unmittelbar aufgrund eines Unfalls entstehen.

Was ist in der Unfallversicherung versichert und was ist nicht in der Unfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung der BGV deckt alle Unfälle ab, die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Dies schließt Unfälle ein, die sich zu Hause, während der Freizeit, beim Sport, auf Reisen oder bei der Arbeit ereignen.

Nicht versichert sind hingegen:

  • Krankheiten und Beschwerden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind. Auch die Verschlimmerung von bestehenden Krankheiten oder Beschwerden durch einen Unfall sind nicht versichert.
  • Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden, einschließlich Selbstverletzung oder Suizidversuch.
  • Unfälle, die durch Krieg, Aufstand, Kernenergie oder ähnliche Ereignisse verursacht wurden.

Aktualisiert am 3. Mai 2024