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BGV Kfz-Versicherung

Die BGV Kfz-Versicherung – der umfassende Schutz auf der Straße.

BGV Versicherung

Die BGV Kfz-Versicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für jeden Fahrzeughalter. Sie besteht aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Darüber hinaus können Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die zusätzlichen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug bietet.

Schadenbeispiele in der BGV Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung deckt eine Vielzahl von Schadensereignissen ab. Nehmen wir an, Sie verursachen einen Unfall und beschädigen dabei das Auto einer anderen Person. In diesem Fall würde Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Wenn jedoch Ihr eigenes Auto dabei beschädigt wird, greift die Vollkaskoversicherung. Wird Ihr Auto gestohlen oder durch Hagel beschädigt, wäre dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

Leistungen der BGV Kfz-Versicherung

Die BGV Versicherung bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer Kfz-Versicherung an. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen verschiedenen Formen der Kaskoversicherung wählen, die einen erweiterten Schutz für Ihr Fahrzeug bieten. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Unfälle, Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Naturgewalten. Darüber hinaus können Sie optional einen Schutzbrief für Pannenhilfe und Abschleppdienste hinzufügen oder einen Auslandsschadenschutz vereinbaren.

Antragstellung einer Kfz-Versicherung und Einflussfaktoren auf den Beitrag

Bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die den Beitrag beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Ihr Alter, das Alter und der Typ Ihres Fahrzeugs, Ihr Wohnort und die jährliche Fahrleistung. Auch Ihre Schadenfreiheitsklasse, die anzeigt, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei gefahren sind, hat Einfluss auf den Beitrag.

Kündigungsmöglichkeiten und Übertragung der Schadenfreiheitsklassen

Sie können Ihre BGV Kfz-Versicherung in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dabei sollten Sie die Kündigungsfrist beachten, die in der Regel einen Monat beträgt. Wenn Sie zu einer neuen Versicherung wechseln möchten, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel auf die neue Versicherung übertragen. Dadurch können Sie auch bei Ihrer neuen Versicherung von den Rabatten profitieren, die Sie durch Ihre unfallfreien Jahre erworben haben.

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Aktualisiert am 3. Mai 2024