Anbieter von Basisrenten

Barmenia Basisrente

Die Barmenia Basisrente – Steuervorteile und garantierte lebenslange Rente

Barmenia Versicherung

Die Barmenia Basisrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen eine steuerlich begünstigte Möglichkeit der Altersvorsorge zu bieten, die der gesetzlichen Rentenversicherung in einigen Punkten ähnelt. Die Beiträge zur Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich finanzielle Vorteile während der Einzahlungsphase ergeben.

Für wen ist die Barmenia Basisrente geeignet?

Die Basisrente ist besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch für Angestellte kann sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen, insbesondere wenn sie höhere steuerliche Absetzbarkeiten nutzen möchten.

Ist die Basisrente sinnvoll?

Ja, die Basisrente kann durchaus sinnvoll sein. Sie bietet steuerliche Vorteile und ermöglicht eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Besonders für Personen, die keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, kann sie eine wichtige Säule der Altersvorsorge sein.

Was ist der Höchstbeitrag für die Basisrente?

Der Höchstbeitrag bezeichnet den maximalen Jahresbetrag, den Sie steuerlich absetzen können, wenn Sie in eine Basisrente investieren. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.

Was sind Vorteile und Nachteile der Basisrente?

Vorteile:
– Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Einzahlungsphase.
– Die Auszahlung im Alter ist nur zum Teil steuerpflichtig.
– Schutz vor Pfändung und Hartz IV.

Nachteile:
– Die Beiträge sind bis zum Rentenalter gebunden und nicht verfügbar.
– Die Auszahlung erfolgt nur als lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung möglich.

Wie wird die Barmenia Basisrente versteuert?

Die Beiträge zur Basisrente können in der Einzahlungsphase als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei der Auszahlung im Alter wird der dann gültige steuerliche Anteil besteuert. Dieser steigt jährlich an, bis im Jahr 2040 100% der Rente versteuert werden.

Ist die Basisrente vererbbar?

Ja, die Basisrente ist unter bestimmten Bedingungen vererbbar. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, können die Erben die angesparten Beiträge erhalten. Nach Rentenbeginn können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine Witwen- oder Witwerrente bekommen.

Wie wird die Basisrente ausgezahlt?

Die Basisrente wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist, anders als bei der Riester-Rente, nicht möglich.

Fallen Krankenkassenbeiträge auf die Basisrente an?

Ja, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und in den Ruhestand treten, müssen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Ihre Basisrenteneinkünfte zahlen. Dies gilt sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für den Arbeitgeberanteil.

Kann die Basisrente gepfändet werden?

Nein, die Ansprüche aus einer Basisrente sind während der Ansparphase vor Pfändungen geschützt. Auch im Rentenbezug ist die Basisrente in der Regel vor Pfändungen sicher.

Sind Zuzahlungen bei der Barmenia Basisrente möglich?

Ja, bei der Barmenia Versicherung und auch bei vielen anderen Anbietern können Sie Sonderzahlungen leisten, um Ihre spätere Rente zu erhöhen.

Aktualisiert am 3. Mai 2024