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AXA Unfallversicherung

Das sind die Leistungen der Unfallversicherung der AXA Versicherung

Axa Versicherung

Die AXA Unfallversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das den Versicherten vor den finanziellen Auswirkungen eines Unfalls schützt. Unfälle können jederzeit und überall geschehen – zu Hause, in der Freizeit, im Urlaub oder beim Sport. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- und Schulunfällen sowie auf dem Arbeits- bzw. Schulweg Schutz bietet, gewährt die Unfallversicherung einen umfassenden 24-Stunden-Schutz.

Man benötigt eine Unfallversicherung, um sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen. Diese können beispielsweise hohe Behandlungs- und Reha-Kosten, Kosten für Umbauten im Haus zur Bewältigung einer körperlichen Beeinträchtigung, oder auch Einkommensverluste durch längere Arbeitsunfähigkeit umfassen.

Die Leistungen der Unfallversicherung der AXA Versicherung

Die Unfallversicherung der AXA bietet eine Vielzahl von Leistungen. Diese beinhaltet eine finanzielle Einmalzahlung bei Invalidität, eine Unfallrente bei schwerer Invalidität, ein Krankenhaustagegeld und ein Genesungsgeld. Die genaue Höhe dieser Leistungen hängt von den vereinbarten Versicherungssummen und Progressionsstaffeln ab. Zudem beinhaltet die Versicherung eine weltweite Deckung, sodass Sie auch im Ausland abgesichert sind.

Zusätzlich bietet die AXA eine Reihe von zusätzlichen Services und Unterstützungsleistungen an, wie z.B. Rehabilitationsmanagement, Hilfe bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben oder die Vermittlung von qualifizierten Pflegedienstleistungen.

Versicherter und nicht versicherter Schaden in der Unfallversicherung der AXA

Im Allgemeinen ist jeder Unfall in der Unfallversicherung versichert, der zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung (Invalidität) führt. Zudem sind auch bestimmte Unfallfolgen wie kosmetische Operationen nach einem Unfall, Bergungs- und Rettungskosten sowie Heilbehandlungskosten bis zu einem bestimmten Grad versichert.

Nicht versichert sind jedoch Krankheiten und Beschwerden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die sich nach einem Unfall verschlimmern. Ebenso wenig versichert sind Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die durch besonders risikoreiche Aktivitäten wie bestimmte Extremsportarten entstanden sind, sofern diese nicht explizit in der Police eingeschlossen wurden.

Aktualisiert am 3. Mai 2024