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AXA Rentenversicherung

Die AXA Rentenversicherung – Ihre finanzielle Zukunft in sicheren Händen

Axa Versicherung

Die AXA Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, die darauf abzielt, Ihnen einen finanziell gesicherten Lebensabend zu ermöglichen. Während Ihrer Erwerbstätigkeit zahlen Sie Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden in der Regel angelegt und verzinst. Sobald Sie das Rentenalter erreichen, erhalten Sie monatliche Auszahlungen, die sogenannte Rente. Diese Rentenzahlungen dauern in der Regel so lange an, wie Sie leben.

Die Rentenversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter. In einer Zeit, in der die gesetzliche Rentenversicherung unter dem Druck der demografischen Veränderungen steht, kann die private Rentenversicherung eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Altersvorsorge darstellen.

Leistungen und Ausschlüsse der AXA Rentenversicherung

Die Rentenversicherung der AXA Lebensversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören:

– Monatliche Rentenzahlungen: Sobald Sie das Rentenalter erreichen, beginnt AXA mit der Auszahlung Ihrer monatlichen Rente.

– Flexibilität: Sie können Ihre Beitragszahlungen und die Rentenlaufzeit individuell festlegen.

– Anlagestrategie: AXA bietet verschiedene Anlageoptionen an, um Ihre Rentenbeiträge zu investieren.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Risiken in der Rentenversicherung abgedeckt sind. Die Rentenversicherung zielt darauf ab, Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern und nicht auf den Schutz vor Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Krankheit.

AXA vs. gesetzliche Rentenversicherung

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert und bei der die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet werden, basiert die private Rentenversicherung auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Bei der privaten Rentenversicherung wird Ihr Beitrag individuell angelegt und verzinst. Die Höhe der Rente hängt in der Regel von der Höhe Ihrer Beiträge und der Dauer der Einzahlung ab.

Antragstellung und Beitragshöhe

Bei der Antragstellung einer Rentenversicherung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen und Ihre individuelle finanzielle Situation und Ihre Rentenansprüche sorgfältig prüfen. Die Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Alter, Ihr Geschlecht, die gewünschte Rentenhöhe und die Rentenlaufzeit.

Antrag auf Rentenleistung, Kündigung und Vererbung

Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben und Ihre Rente in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Rentenleistung stellen. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Rentenbeginn mit diesem Prozess vertraut machen.

Sollten Sie sich entschließen, Ihre Rentenversicherung bei der AXA zu kündigen, gibt es einige Aspekte, die zu beachten sind:

  • Kündigungsfristen: Erkundigen Sie sich zunächst bei der AXA nach den Kündigungsfristen für Ihre Rentenversicherung. Diese Informationen finden Sie in der Regel auch in den Versicherungsbedingungen.
  • Schriftliche Kündigung: Eine Kündigung sollte immer schriftlich und idealerweise per Einschreiben erfolgen, um einen Nachweis zu haben. In dem Kündigungsschreiben sollten Ihre Versicherungsnummer sowie der gewünschte Kündigungstermin angegeben sein.
  • Rückkaufswert: Beachten Sie, dass bei einer Kündigung vor dem Rentenbeginn in der Regel nur der Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt wird. Dieser kann erheblich niedriger sein als die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge.
  • Alternativen zur Kündigung: Bevor Sie die Rentenversicherung kündigen, sollten Sie andere Optionen in Betracht ziehen. Dazu zählt die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu verkaufen, oder das Kapital in eine andere Form der Altersvorsorge umzuwandeln.

Die Vererbung Ihrer AXA Rentenversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:

In vielen Verträgen zur Rentenversicherung ist eine Todesfallleistung vereinbart. Das bedeutet, dass im Falle Ihres Todes vor Rentenbeginn der Rückkaufswert oder die bis dahin eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Sie können auch eine Person Ihrer Wahl als Begünstigten für Ihre Rentenversicherung einsetzen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie möchten, dass die Versicherungsleistung an eine bestimmte Person ausgezahlt wird und nicht in die Erbmasse einfließt. Haben Sie eine Rentengarantiezeit in Ihrem Vertrag vereinbart und versterben Sie während dieser Zeit, wird die Rente weiterhin an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.

Aktualisiert am 3. Mai 2024