Anbieter von Rechtsschutzversicherungen

AXA Rechtsschutz

Das sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung der AXA Versicherung

Axa Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungsform, die bei rechtlichen Streitigkeiten die anfallenden Kosten abdeckt. Sie umfasst beispielsweise die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und in manchen Fällen auch die Kosten des Gegners im Falle eines verlorenen Rechtsstreits.

Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?

Es existieren verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen, die jeweils unterschiedliche Aspekte abdecken:

– Privatrechtsschutz: Hierbei geht es um Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich.
– Berufsrechtsschutz: Dieser ist für rechtliche Auseinandersetzungen im Arbeitskontext relevant.
– Verkehrsrechtsschutz: Dieser Typ ist wichtig bei rechtlichen Konflikten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftreten.
– Mietrechtsschutz: Dieser deckt rechtliche Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern ab.
– Strafrechtsschutz: Dieser Schutz ist relevant für die Kostenabwehr in strafrechtlichen Verfahren.

Wofür benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Die AXA Rechtsschutzversicherung bietet finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie ermöglicht es, das eigene Recht durchzusetzen, ohne dabei durch hohe Kosten abgeschreckt zu werden.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung der AXA Versicherung

Die AXA Rechtsschutzversicherung bietet eine umfassende Abdeckung für eine Vielzahl von rechtlichen Situationen. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten, Zeugen, Sachverständige und in bestimmten Fällen auch die Kosten der Gegenseite. Zudem bietet AXA einen Mediationsservice an, um Streitigkeiten wenn möglich außergerichtlich zu klären.

Was ist in der AXA Rechtsschutzversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Die AXA Rechtsschutzversicherung deckt eine Vielzahl von Situationen ab, darunter Zivil-, Arbeits-, Verkehrs- und Mietrecht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Vorsätzliche Straftaten sind in der Regel nicht versichert. Ebenso sind Streitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, ausgeschlossen. Baustreitigkeiten sind in der Regel ebenfalls nicht abgedeckt, es sei denn, es wurde ein spezieller Baurechtsschutz vereinbart. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach individuellem Vertrag variieren.


Aktualisiert am 3. Mai 2024