Anbieter von Kfz-Versicherungen

AXA Kfz-Versicherung

Die AXA Kfz-Versicherung – der umfassende Schutz auf der Straße.

Axa Versicherung

Die AXA Kfz-Versicherung ist eine notwendige Absicherung für alle Autofahrer und bietet finanziellen Schutz vor Risiken, die mit dem Besitz und dem Betrieb eines Fahrzeugs verbunden sind. In Deutschland ist mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen, abzudecken.

Schadenbeispiele in der AXA Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung kommt in verschiedensten Situationen zum Einsatz. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen versehentlich einen Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. In diesem Fall deckt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Wenn bei demselben Unfall auch Ihr eigenes Auto beschädigt wird, tritt die Vollkaskoversicherung in Kraft, falls Sie eine solche abgeschlossen haben. Ein anderes Beispiel wäre der Diebstahl Ihres Fahrzeugs. In diesem Fall würde eine Teilkaskoversicherung für den Verlust aufkommen.

Leistungen der AXA Kfz-Versicherung

Die AXA Versicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen in ihrer Kfz-Versicherung an. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die Ihr eigenes Fahrzeug gegen eine Vielzahl von Risiken schützt. Diese können Diebstahl, Brand, Glasbruch und Schäden durch Naturgewalten umfassen. Darüber hinaus bietet AXA zusätzliche Services wie einen Schutzbrief für Pannenhilfe oder eine Insassen-Unfallversicherung.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung sind verschiedene Aspekte zu beachten. Ihr Alter, der Typ und das Alter Ihres Fahrzeugs, Ihr Wohnort sowie die jährliche Fahrleistung spielen eine Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags. Auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt, das heißt, wie lange Sie bereits unfallfrei fahren, beeinflusst die Beitragshöhe.

Kündigungsmöglichkeiten und Übertragung der Schadenfreiheitsklassen

Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Bei einem Wechsel der Versicherung können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel auf die neue Versicherung übertragen. So können Sie bei Ihrer neuen Versicherung von den gleichen Rabatten profitieren, die Sie durch Ihre schadenfreien Jahre erreicht haben.

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Aktualisiert am 3. Mai 2024