Die AXA Basisrente, oft auch als “Rürup-Rente” bezeichnet, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um insbesondere Selbstständigen eine steuerlich geförderte Möglichkeit zu bieten, für das Alter vorzusorgen. Wenn Sie in eine Basisrente einzahlen, tun Sie das mit Ihrem bereits versteuerten Einkommen. Dafür genießen Sie im Alter steuerliche Vorteile bei der Auszahlung.
Für wen ist die Basisrente geeignet?
Die Basisrente eignet sich besonders für Personen, die eine hohe Steuerbelastung haben und diese während ihrer Erwerbsphase reduzieren möchten. Vor allem Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Aber auch wenn Sie nicht in diese Gruppen fallen, kann die Basisrente für Sie interessant sein.
Ist die Basisrente sinnvoll?
Ja, die Basisrente kann sehr sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie steuerliche Vorteile während Ihrer Erwerbsphase nutzen möchten und eine zusätzliche, lebenslange Rente im Alter anstreben. Sie dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und kann helfen, eine Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Was ist der Höchstbeitrag für die AXA Basisrente?
Der Höchstbeitrag für die Basisrente bezeichnet den maximalen Betrag, den Sie jährlich in eine Basisrente einzahlen können, um von den steuerlichen Vorteilen in vollem Umfang zu profitieren. Dieser Höchstbeitrag wird regelmäßig angepasst, um Inflation und andere wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen.
Was sind Vorteile und Nachteile der Basisrente?
Vorteile:
– Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Einzahlungsphase.
– Lebenslange Rentenzahlung im Alter.
– Keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen.
Nachteile:
– Die Beiträge sind bis zum Rentenbeginn gebunden und können nicht vorzeitig entnommen werden.
– Im Vergleich zu anderen Anlageformen kann die Rendite geringer sein.
Wie wird die AXA Basisrente versteuert?
Die Besteuerung der Basisrente ist im Alter anteilig. Das bedeutet, der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich an, bis im Jahr 2040 100% der Rente zu versteuern sind.
Ist die Basisrente vererbbar?
Ja, die Basisrente ist unter bestimmten Voraussetzungen vererbbar. Jedoch nicht im klassischen Sinn. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die angesparten Beiträge in Form einer Rente weiterhin nutzen.
Wie wird die Basisrente ausgezahlt?
Die Basisrente wird monatlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Einmalzahlungen oder Kapitalentnahmen sind bei dieser Form der Vorsorge nicht möglich.
Fallen Krankenkassenbeiträge auf die Basisrente an?
Ja, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fallen auf die Rentenzahlungen der Basisrente Krankenkassenbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
Kann die Basisrente gepfändet werden?
Bis zum Rentenbeginn ist die Basisrente vor Pfändungen geschützt. Nach Rentenbeginn können jedoch die Rentenzahlungen unter bestimmten Umständen gepfändet werden.
Sind Zuzahlungen bei der AXA Basisrente möglich?
Ja, bei den meisten Versicherungsanbietern, wie auch bei der AXA, sind Zuzahlungen oder Sonderzahlungen in die Basisrente möglich. Dies kann sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder die Rentenhöhe zu erhöhen.
Aktualisiert am 3. Mai 2024